
Die heute aktuellen sowie die künftigen Aufgaben lassen sich nur in abgesprochener, klar definierter Zusammenarbeit von Behörden, Eltern, Schulleitung, Lehrerschaft und SchülerInnen erfolgreich erfüllen. Eine von Wertschätzung und Respekt geprägte Grundhaltung ermöglicht ein positives zwischenmenschliches Klima, in welchem aufgrund von Feedbacks Fehler erkannt und angegangen werden können. Dazu braucht es dauernde Bemühungen von allen Seiten.
(Auszug aus dem Leitbild Kindergarten und Primarschule)
Für Informationen, die für die gesamte Elternschaft oder für grosse Teile davon wichtig sind, ist i.d.R. die Schulleitung zuständig. Mitteilungen an die Eltern erfolgen via Rundschreiben, im Gemeindeanzeiger, an Orientierungsveranstaltungen oder auch via Website.
Im Bereich der einzelnen Klassen sind die Klassenlehrpersonen resp. die Fach- und Teilpensenlehrpersonen für die rechtzeitige Information der SchülerInnen und Eltern zuständig. Persönliche Mitteilungen, Gespräche, Elternanlässe und Rundschreiben sind die wichtigsten Informationskanäle. Für die Festlegung wichtiger Termine und die Orientierung über voraussehbare Anlässe beachten wir eine Mitteilungsfrist an die Eltern von i.d.R. mindestens 14 Tagen.
Von den Eltern wird erwartet, dass für den Schulunterricht relevante Informationen über das Kind frühzeitig an die Klassenlehrpersonen weitergegeben werden. Die Modalitäten dazu werden mit der Klassenlehrperson vereinbart. So wird z.B. bei getrennt lebenden Eltern eine spezielle Kommunikations-Vereinbarung getroffen.
