Aufgrund kantonaler Bestimmungen werden Schülerinnen und Schüler zweimal durch den selbstgewählten Privatarzt/die Privatärztin oder den Schularzt/die Schulärztin auf ihren Gesundheitszustand hin untersucht.
Die erste Untersuchung findet vor oder bei Kindergarteneintritt statt und fällt zeitlich mit der Vierjahres-Untersuchung zusammen. So können allfällige Erkrankungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls behandelt oder therapiert werden (z.B. Seh- oder Hörstörungen). Die Eltern werden im Zusammenhang mit der Kindergartenanmeldung schriftlich informiert und erhalten eine sog. "Laufkarte", welche vom Arzt/von der Ärztin ausgefüllt und der Schule zur Bestätigung wieder abgegeben werden muss. Die Impfkarte muss ebenfalls mitgenommen werden, bleibt aber bei den Eltern.
Auch in der 5. Klasse (Zehnjahres-Untersuchung) werden die Eltern von der Schule über den Ablauf schriftlich informiert.
Während die Kosten der Vierjahreskontrolle sowohl beim Schularzt/bei der Schulärztin als auch beim Privatarzt/bei der Privatärztin von der Gemeinde übernommen wird, ist dies in der 5. Klasse nur noch bei einer (allenfalls weniger umfassenden) Untersuchung durch den Schularzt/die Schulärztin der Fall. Es gibt Krankenkassen, welche die Kosten der privaten Untersuchung übernehmen (abzüglich Selbsthalt).