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Gelebte Teilautonomie

Die Schulen im Kanton Basel-Landschaft sind teilautonom geleitete Schulen. Sie werden von der Schulleitung in pädagogischer, personeller, organisatorischer und administrativer Hinsicht geleitet. Die Volksschule ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton und Gemeinden.

Teilautonomie
Teilautonomie

Im Hinblick auf guten Unterricht und eine erfolgreiche Gestaltung der Zusammenarbeit kann dies nur in einem stetigen Prozess der Reflexion und Positionierung erfolgen. Dabei wird von Team und Schulleitung ein hohes Mass an Eigenverantwortlichkeit und Konsensorientierung gefordert.

Verantwortlichkeiten und Verbindlichkeiten sind im kantonalen Bildungsgesetz geregelt. Innerhalb dieser Rahmenvorgaben können Schulen aber definierte Freiräume nutzen, um sich ein den lokalen Bedürfnissen angepasstes Profil zu geben.

Der Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben wird auch in Lausen zu grossen Teilen im Schulprogramm abgebildet und führte zu ergänzenden Konzepten oder Absprachen. Nachfolgend einige illustrierende Beispiele dafür:

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