Schule Lausen

Schul- und Pausenordnung der Primarschule

 

 

Grundsätzlich verhalten wir uns nach den Regeln des Anstandes und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Speziell gilt:

 

1.

Während der grossen Pause am Vormittag halten sich alle Schülerinnen und Schüler draussen auf.

 

2.

Das Betreten des Schulhauses ist während der grossen Pause nur mit der Erlaubnis einer Lehrperson erlaubt.

 

3.

Kleine Pausen werden individuell angesetzt; Aufenthalt aber nicht im Treppenhaus. Klassen bewegen sich im Treppenhaus auch während der kleinen Pausen ruhig.

 

4.

Der Pausenplatz darf während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden. Nicht zum Pausenareal gehören das angrenzende Trottoir, die Fussgängerbrücke, die Unterführung „Grammontbrücke“, die Galerie Bifang sowie die Bushaltestelle.

 

5.

Die Benützung der Spielplätze in der 10-Uhr-Pause kann an bestimmten Wochentagen den verschiedenen Stufen zugewiesen werden.

 

6.

Ballspiele sind nur auf dem roten Platz erlaubt; die Benützung des Platzes in der 10-Uhr Pause kann an bestimmten Wochentagen den verschiedenen Stufen zugewiesen werden. Der Ball darf nur unter Aufsicht Erwachsener aus der Ergolz gefischt werden.

 

7.

Auf dem gesamten Schulareal gilt ein Rauch - und Alkoholverbot (Ausnahmebewilligungen bei Anlässen durch SL oder GR).

 

8.

Der Gebrauch von privaten Handys, MP3-Playern, Smartwatches oder entsprechend ausgerüsteten Geräten (Foto, Internet) ist für Kinder der Lausner Primarstufe ohne anderslautenden Auftrag der Lehrpersonen in den Schulhäusern und auf dem gesamten Schulareal während der Unterrichts- und Randzeiten verboten (Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 12.15 Uhr; an den Nachmittagen jeweils 15 Minuten vor bis 15 Minuten nach Unterricht gemäss Stundenplan). Das Vorgehen zur klasseninternen Handhabung bzw. bei Zuwiderhandlungen ist separat geregelt.

 

9.

Während der Unterrichtszeit ist das Klettern auf die Bäume im Schulareal, das Besteigen von hohen und deshalb nicht dafür ausgerichteten Gerätschaften / Gebäuden (Turm, Häuschen etc.) sowie das Salto-Springen auf den Boden-Trampolins nicht erlaubt.

 

10.

Wir tragen Sorge zu den Tischtennistischen und klettern nicht auf ihnen herum.

 

11.

„Stauen“ im Eingangsbereich ist strengstens verboten (Unfallgefahr) !

Im Treppenhaus darf nichts hinuntergeworfen werden; das Rutschen auf dem Geländer ist verboten.

 

12.

Auf dem Pausenplatz gilt während der 10 Uhr-Pause ein allgemeines Fahrverbot für alle Velos, Trottis, Blades etc. Ausnahmen können von der Schulleitung bewilligt werden.

 

13.

Velos und Kickboards werden bei den dafür ausgewiesenen Ständern ausserhalb der Schulhäuser parkiert. Bei Verlust oder Beschädigung haftet die Schule nicht. Inlineskates müssen vor Betreten des Schulhauses ausgezogen werden.

 

14.

SchülerInnen bekommen vom Reinigungsdienst resp. den Hauswarten keinen Schlüssel ausgehändigt.

 

15.

Waffen und waffenähnliche Spielzeuge sind auf dem gesamten Schulareal nicht erlaubt. Sie werden von den Lehrpersonen eingezogen und nur den Eltern wieder persönlich ausgehändigt.

 

16.

Wir halten unseren Pausenplatz sauber und entsorgen den Abfall immer in den Mülleimern. Wir spucken nicht auf den Boden.

 

17.

Im Winter : Die Pausenhalle ist eine schneeballfreie Zone. Vor dem Betreten des Schulhauses befreien wir Schuhe und Kleider vom Schnee. Auf dem Eisfeld ist erhöhte Vorsicht angesagt; wir schubsen einander nicht.

 

18.

Das Schulareal ist eine nuss- und erdnussfreie Zone. Es gelten die entsprechenden Vorgaben.

 

19.

Diese Regelungen können temporär angepasst werden (z.B. bei baulichen Massnahmen). Es gelten die entsprechenden Vorgaben der Schulleitung.

 

 

Übertretungen dieser Regel werden der Klassenlehrperson gemeldet.

 

Stand 2023

 

 

Pause im Kindergarten

 

Im Kindergarten findet bei jeder Witterung eine beaufsichtigte Pause im Freien statt. Wir bitten die Eltern, auf wettergerechte Kleidung der Kinder zu achten.

 

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