Schule Lausen

Absenzenordnung / Urlaubsreglement

 

Grundlage : Bildungsgesetz und Verordnungen


Unvorhersehbare Absenzen

 

Laut Bildungsgesetz dürfen Kinder den Unterricht nicht unentschudigtversäumen. Bei unvorhersehbaren Absenzen haben die Eltern das Kind rechtzeitig bei der Lehrperson unter Angabe der Gründe zu entschuldigen. Bei krankheitsbedingten Absenzen wird i.d.R. ab einer fünftägigen Absenz ein ärztliches Zeugnis einverlangt.

 


 

Reguläre Urlaubsgründe ohne Anrechnung von Bonus-Halbtagen

 

 

Familienfeiern: Z.B. Hochzeit, runde Geburtstage etc.

Gesuch : Art der Feier, Ort, Datum

 

Dringend gebotene Familienangelegenheiten (z.B.Besuch beim Notar, kranke Angehörige)

Gesuch: Art, Ort, Datum

 

Religiöse Gründe

Gesuch: Begründung, ggf. Bestätigung

 

Teilnahme an wichtigen ausserschulischen Anlässen, wenn ein grosses persönliches Engagement vorausgegangen ist (z.B. Sport, Kultur)

Gesuch: Begründung, Einladung zur Veranstaltung

 

Besondere Belastungen (Musik-/Sporttalent)

Gesuch: Art, Ort, Datum, Dauer, Bestätigung

 

Betriebsferien oder berufsbedingter Auslandaufenthalt der Eltern ausserhalb der Schulferien

Gesuch: Begründung / Bestätigung des Arbeitgebers

 

Persönliche, berufliche Gründe der Eltern

Gesuch: Begründung/Bestätigung des Arbeitgebers

 

 

Bewilligungsinstanzen / Einreichungsfristen bei diesen regulären Urlaubsgesuchen :

 

• bis zu 1 Tag : Klassenlehrkraft - Spätestens am Vortag (Unterrichtszeit)

• bis zu 2 Wochen : Schulleitung - Spätestens 2 Wochen vor Urlaubsantritt

• mehr als 2 Wochen: Schulrat - 6 Wochen vor Urlaubsantritt

 


 

Bonus-Halbtage

 

Neben den oben erwähnten regulären Urlaubsgründen kann jedes Kind in der Primarschule pro Schuljahr maximal 4 Halbtage Urlaub für persönliche Bedürfnisse beziehen. Im Kindergarten stehen dafür bis maximal 7 Halbtage zur Verfügung.

Bonushalbtage können einzeln oder kumuliert bezogen werden. Eine stundenweise Aufsplittung ist nicht möglich. Gesuche werden von der Lehrkraft bewilligt und müssen dieser spätestens am Vortag (Unterrichtszeit) eingereicht werden. In der Primarschule ist der versäumte Unterrichtsstoff in der Freizeit aufzuarbeiten

Die Lehrkraft kann in Absprache mit der Schulleitung ein Bonusgesuch unter folgenden Umständen ablehnen:

bei besonderen Klassen- oder Schulanlässen; wenn aufgrund des Leistungsbildes oder häufiger Absenzen eine weitere Absenz nicht zu verantworten ist, bei massiven disziplinarischen Schwierigkeiten; bei Ordnungswidrigkeiten bei früheren Bezügen von Bonus-Halbtagen.

 


Ferienverlängerung

 

Die Bonushalbtage können kumuliert auch als Ferienverlängerung eingesetzt werden. Buchungstechnische Beweggründe (billigere Flüge) werden nur innerhalb dieses Rahmens akzeptiert. Gesuche um zusätzliche Verlängerungen müssen rechtzeitig der Schulleitung resp. dem Schulrat (je nach Dauer des Urlaubs) eingereicht werden, wobei ausserhalb der regulären Urlaubsgründe (siehe oben) nur in Ausnahmefällen ausführlich dokumentierte Anträge bewilligt werden.

 


 

Gesuche

 

Gesuche müssen immer schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Formular eingereicht werden. Dieses muss rechtzeitig bei der Klassenlehrkraft bezogen werden. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

 


Beschwerderecht

 

Bei abschlägigem Bescheid der Bewilligungsinstanz besteht ein Beschwerderecht bei der nächsthöheren Instanz, mit Ausnahme der Bonusregelung.

 

 

Wir weisen darauf hin, dass das Urlaubsreglement im Kindergarten genau so konsequent wie in der Primarschule gehandhabt wird. Es kann ggf. angezeigt sein, den Arbeitgeber über diese Vorgabe zu informieren.

 


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