An dieser Stelle stellen wir Ihnen bisherige bzw. allgemeine Informationen zu Thema "Corona" zur Verfügung:
Das aktuelle Schutz- und Organisationskonzept der BKSD und Antworten auf wichtige Fragen im Zusammenhang mit "Corona und Schule" finden Sie hier hier.
Darf mein Kind zur Schule gehen oder nicht...?
Bislang gelten offiziell folgende Vorgaben:
Bei Kindern mit Erkältungssymptomen ist die Einschätzung nicht einfach, ob es sich um eine einfache Erkältung, um Symptome einer Allergie oder um COVID-19-Symptome handelt. Kinder mit lediglich leichten Symptomen einer Erkältung der oberen Atemwege (leichter Schnupfen) dürften laut früheren Hinweisen (siehe unten) den Unterricht besuchen.
Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir die Eltern, auch geringe Symptome gut zu beobachten und Kinder lieber einmal mehr zu Hause zu lassen als einmal zu wenig und ggf. eine Testung vornehmen zu lassen. Auch bitten wir - seit dem 19.1.21 auch aufgrund der Empfehlung seitens BKSD - Kinder bis zum Vorliegen der Befunde nicht zur Schule zu schicken, wenn sich die Eltern oder nahe Kontaktpersonen testen lassen.
Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder den Kantonsärztlichen Dienst und informieren die Schule.
Alternativ oder ergänzend kann auch online der Coronavirus-Check bzw. bei jüngeren Kindern die Coronabambini-Umfrage gemacht werden.
Wichtig: Kinder, die einen engeren Kontakt (mehr als 15 Minuten) mit einer positiv getesteten Person hatten, bleiben 10 Tage in Quarantäne - auch wenn sie selber ein negatives Testergenis haben.
Wenn sich Familienangehörige aufgrund einer Corona-Infektion in Isolation begeben müssen, gilt i.d.R. der letzte Tag der Isolation als Beginn der zehntägigen Quarantäne des Kindes.
Aktuell gilt:
Die bisherige Regelung der Kontaktquarantäne wird durch eine Test- und Freigabestrategie ergänzt. Gemäss der bis anhin geltenden Regelung muss sich eine Person ab dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine 10-tägige Quarantäne begeben. Neu kann die Quarantäne mit Zustimmung der zuständigen kantonalen Behörde vorzeitig beendet werden, wenn die betroffene Person ab dem 7. Tag einen Antigen-Schnelltest oder eine molekularbiologische Analyse (PCR-Test) durchführt und das Resultat negativ ist. Bis zum eigentlichen Ablauf der Quarantäne (10. Tag) muss die Person jederzeit eine Gesichtsmaske tragen und den Abstand von 1.5 Metern gegenüber anderen Personen einhalten, ausser sie hält sich in der eigenen Wohnung oder Unterkunft (z.B. Ferienwohnung, Hotel) auf. Bei einem positiven Test muss sich die Person unverzüglich in Isolation begeben.
Kinder, die keine Maske tragen und vom Alter und Entwicklungsstand nicht durchgehend Abstand halten können, dürfen erst nach Ablauf der regulären Quarantänedauer von 10 Tagen wieder in die Schule.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Schulleitung, welche ggf. ihrerseits den Kantonsärztlichen Dienst beizieht.
Maskenpflicht für die SchülerInnen der 5. und 6.Klassen
Aufgrund der angepassten COVID-Verordnung des Bundes und dem entsprechend angepassten Schutzkonzept der BKSD gelten seit dem 20.1.21 bei den schulischen Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie u.a. folgende spezielle Vorgaben :
- Maskenpflicht auf dem Schulareal für Erwachsene und externe Jugendliche ab 12 Jahren
- Keine Lager und Schulreisen bis Februar 2021, Exkursionen nur in Schulnähe
- Veranstaltungsverbot mit definierten Ausnahmen
Am 19.1.2021 wurde den Schulen das aktualisierte Schutzkonzept der BKSD zugestellt, welches die Maskenpflicht für SchülerInnen in den 5. und 6. Klassen vorgibt. Den Eltern wurden folgende Elternbriefe zugestellt:
Elterninfo 5-6 19.1.21
2. Elterninfo 5-6 19.1.21
Für die Kinder der 1. bis 4. Klassen ist das Tragen einer Schutzmaske freiwillig:
Elterninfo 1-4 19.1.21
Die Schule gibt in den Klassen mit Maskenpflicht Hygienemasken ab.
Aber wie ist es mit den Stoffmasken...?
Stoffmasken im Unterricht?
Kann ich mein Kind von der Maskenpflicht befreien lassen?
Maskendispens für SchülerInnen?
Brauchen Sie Unterstützung in belastenden Situationen?
Corona Hotline Amt für Gesundheit:
Unter der Nummer 061 552 25 25 wird voraussichtlich ab dem 25. Januar 2021 eine kostenlose Hotline aktiviert, die alle Fragen an das Amt für Gesundheit zu Corona entgegennimmt: Fragen der positiv getesteten Personen, Fragen von Kontaktpersonen, Fragen zur Reisequarantäne sowie Weiteres. Weiterhin bestehen bleibt die Hotline des Krisenstabes 0800 800 112 für allgemeine Fragen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Veranstaltungsverbot
Wegen des Veranstaltungsverbots wurden und werden nun diverse Anlässe abgesagt. Nach Möglichkeit versuchen wir, Alternativen im Rahmen der Schutzvoregaben zu organisieren. Informationen, die bisher an Elternabened erläutert wurden, können aber u.U. nur noch schriftlich vermittelt werden; - wir danken für Ihr Verständnis und bitten Sie, sich mit Fragen an uns zu wenden.
Anstelle des abgesagten Elternabends "Übergang" wird Ihnen z.B. weiter unten ein Dossier zum Download angeboten.
Vorbereitung auf allfällige Quarantäne-Massnahmen
Obwohl im Moment keine entsprechenden Signale vorliegen, kann auch an unserer Schule durch den Kantonsärztlichen Dienst die Schliessung einer oder mehrerer Klassen verfügt weden.
Mit nachfolgender Eltern-Info möchten wir über unsere entsprechenden Vorbereitungs-Massnahmen informieren:
Elterninfo Vorbereitung Quarantäne
Bisherige Informationen , Weisungen allgemeiner Art und Grafiken zu Abläufen und Vorgehensweisen:
Leichte Symptome:
Vorgehen bei Krankheits- oder Erkältungssymptomen Kindergarten_Primarschule
Meldeverfahren und Kommunikation bei einer bestätigten COVID-19 Erkrankung
20200907 Meldeverfahren_Kommunikation_positivem_Test
Ablaufschema zum Umgang mit Fragen rund um COVID-19
20200907 Schema Umgang mit Fragen
Flyer «Quarantänepflicht»
Flyer Quarantänepflicht
Infobrief der Schulleitung vom 21.10.20:
Elterninfo Schulleitung 21.10.20
Infobrief des Dienststellenleiters AVS vom 20.10.20
AVS Elternbrief_Covid_Neue Massnahmen_KG-PS_def
COVID-Fälle an der Schule Lausen:
Letztes Update am 12.2.21
Am Dienstag, 25.8.20 wurde an unserer Schule eine COVID-19-Infektion in einer 1. Klasse bestätigt. Alle nötigen Massnahmen wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Kantonsärztlichen Dienst eingeleitet.
Nachdem bei weiteren Kindern der Klasse ein negatives Testergebnis vorlag, konnte die Klasse die vorsorgliche Quarantäne beenden und am 31.9.20 wieder zur Schule kommen.
Hier finden Sie den 3. Info-Brief an die Erziehungsberechtigten:
3. Eltern-Info Schule COVID 30.8.20
Am Donnerstag, 14.1.21 wurde uns die positive Testung eines Kindes in einer 3. Klasse bestätigt. Nach einer vorsorglichen Schliessung der Klasse am Freitag durch die Schulleitung wurde für die Folgewoche aufgrund entsprechender Hinweise durch den Kantonsärztlichen Dienst eine Quarantäne (mit Fernunterricht) verfügt.
Nachdem im Kindergarten Bettenach1 am 8.2.21 acht Kinder mit Krankheitssymptomen vom Unterricht abgemeldet wurden, hat der Kantonsärztliche Dienst am 9.2.21 eine Reihentestung durch eine mobile Test-Equipe vor Ort verfügt. Die Ergebisse dieses "Spuck-Tests" waren erfreulicherweise alle negativ, sodass der Unterricht am Donnerstag wieder aufgenommen werden konnte.
Bitte seien Sie nach wie vor vorsichtig und bleiben Sie gesund!
DIE SCHULLEITUNG