Schule Lausen

Generelles zur Aufsichtspraxis

 

 

Grundsätzlich gilt, dass der Schulweg immer in den Aufsichtsbereich der Eltern fällt. Als Schulweg gilt der direkte Weg vom Wohnort zum Schulhaus. Für die Dauer des regulären Unterrichts und bei speziellen Veranstaltungen mit der Klasse hat die Lehrperson die Verpflichtung zu einer verantwortungsvollen Aufsicht.

 

Spezielle Vereinbarungen bez. Unterricht ausserhalb des Schulareals , bei Exkursionen und Reisen:

 

  • Ausgangs- und Endpunkt eines Ausflugs ist  der Kindergarten resp. das Schulhaus. Abweichungen von dieser Regel müssen den Eltern rechtzeitig schriftlich bekanntgegeben werden, damit diese ihre Kinder bringen resp. abholen können. In diesem Fall gilt der Weg als Schulweg und fällt in die Aufsichtspflicht der Eltern.
  • Eine gestaffelte Entlassung ist innerhalb des Lausner Wohngebiets in der Primarschule zulässig, wenn die Kinder den direkten Heimweg gut kennen und dieser keine besonderen Gefahren aufweist. Im Kindergarten ist dies nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten ebenso möglich.
  • Eine Entlassung ausserhalb des Lausner Wohngebiets oder die unbegleitete Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nur in der Mittelstufe mit einem schriftlichen Einverständnis der Eltern zulässig. Dasselbe gilt für eine Verlängerung des Schwimmbadaufenthalts.
  • Ein unbeaufsichtigter Aufenthalt ausserhalb des Kindergarten- resp. Schulareals ist bis zur dritten Klasse nicht gestattet.
  • Viert- und Fünft- und SechstklässlerInnen dürfen sich während der Unterrichtszeit in Gruppen von mindestens zwei Kindern ohne Begleitung von Erwachsenen ausserhalb des Schulareals aufhalten. Die Lehrperson gibt den SchülerInnen klare Vorgaben bez. Ziel, Dauer und Aufenthalts-Rayon bekannt ( aktiv-entdeckendes Lernen, Förderung der Eigenverantwortung).
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