Schule Lausen

Beschwerden

 

Bei allfälligen Beschwerden gegenüber einer Lehrperson (wie auch bei anderen Konflikt-Fällen) gilt folgendes Vorgehen:

 

1.            Gespräch Eltern - Lehrkraft

2.            Einbezug der Schulleitung durch Eltern oder Lehrperson

3.            Kontaktaufnahme mit Schulrat durch Eltern, Schulleitung oder Lehrperson

 

Es ist uns ein Anliegen, bei Unstimmigkeiten unter gegenseitiger Wahrung der gebührenden Wertschätzung in einer transparenten und fairen Kommunikation eine Lösung zu erarbeiten. Die Schulleitung wird also nur dann moderierend aktiv, wenn Erziehungsberechtigte ihre Kritik bereits der betroffenen Lehrperson im Gespräch dargelegt haben und keine Lösung auf dieser Ebene gefunden werden konnte. Das analoge Prinzip gilt bei der Ansprache des Schulrates als Rekursinstanz bei Verfügungen der Schulleitung.

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